Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen bilden
die allgemeine Grundlage für die Geschäftsbeziehung.
§1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die livestep UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (nachfolgend livestep genannt) mit ihren Kunden schließt, d.h. sämtliche Leistungen der livestep erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Geltung, wenn sie von livestep ausdrücklich akzeptiert werden. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn livestep sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
(3) livestep ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solcher Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. livestep weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 2 Wochen widerspricht.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von livestep sind freibleibend und unverbindlich. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Die Schriftform wird auch durch die Verwendung von Fax gewahrt.
(2) Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch livestep oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(3) Sofern livestep ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der spezifischen Angaben des Kunden. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens livestep wirksam.
§3 Preise
(1) Alle von livestep genannten Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich livestep an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Eventuell anfallende Kosten für Nebenleistungen, wie bspw. Versand, Installation und Schulung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
§4 Zahlung und Verzug
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von livestep 10 Tage nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzug zahlbar.
(2) livestep ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist livestep berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn livestep über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, so ist livestep berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen (§ 288 II BGB n.F.). Es ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch livestep ist zulässig.
(5) Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnet livestep zzgl. zu anfallenden Verzugszinsen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro. Wenn weitere Kosten entstehen, wie z.B. für Mahnungen, Rechtsanwalt oder Inkassodienste, so sind auch diese vom Kunden zu tragen.
(6) Wenn livestep Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind livestep berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. livestep ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB. Umsatzsteuer zu entrichten sind.
(8) Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können livestep Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten sind.
(9) Sollte eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen werden können, so dass livestep mit dem Betrag rückbelastet wird, ist der Kunde, wenn er die Rückbelastung zu vertreten hat, verpflichtet, livestep den gesamten, durch die Rückbelastung entstehenden Schaden zu ersetzen jedoch mindestens einen Betrag von 15,00 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass livestep kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Schriftform genügt ein Fax oder Email. Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
(2) Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Selbstbelieferung von livestep. Ist die Leistungsverzögerung auf Dritte zurückzuführen, wird livestep den Kunden unverzüglich von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Ist die Erbringung einer Leistung durch den Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
§6 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von livestep mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von livestep. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann livestep, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§7 Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten/Unterlagen rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form livestep zur Verfügung zu stellen. Soweit livestep dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit livestep keine schriftliche (Fax oder Email genügt) Korrekturaufforderung zugeht.
(2) Im Falle von Installationsleistungen von livestep vor Ort, obliegt es dem Kunden die notwendigen verkehrstypischen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere der ungehinderte Zutritt zu den aufgestellten Geräten, zu Stromanschlüssen, zu Daten- und Netzwerkleitungen, Telefonen, Datenfernübertragungseinrichtungen und anderen zur Installation notwendigen Funktionen. Der Kunde ist weiterhin für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter verantwortlich. Die Kompetenz sollte sich auf den fachlichen sowie EDV technischen Bereich mit der Befugnis Entscheidungen zu treffen, erstrecken.
(3) Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck seiner InternetPräsenzen und seines Werbeauftritts nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen.
(4) Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seines Auftritts keine gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen. Gleiches gilt für die Versendung von Emails. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von livestep speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von livestep zu gefährden. livestep ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die genannten Verbote, unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatz-ansprüchen des Kunden, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, den Zugang des Kunden zu seinem virtuellen Server, Internet-Seiten und/oder EmailAccounts sofort zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. livestep übernimmt hier keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß des Werbeauftritts des Kunden und/oder seiner Internet-Seiten und/oder der vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domains und/oder seines EMail-Verkehrs gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter, haftet der Kunde gegenüber livestep auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.
§8 Urheberrechte und Referenznachweise
(1) Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist livestep. Alle Entwürfe sowie das erstellte Werk von livestep sind urheberrechtlich geschützt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Die Kunden sind verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden wird individualvertraglich vereinbart. Der Kunde ist zur vertraglich eingeräumten Verwertung und Nutzung berechtigt. Jede darüberhinausgehende Verwertung und Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) livestep behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen
§9 Leistungsänderung
(1) livestep ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. livestep wird eine Änderung der Leistungen dem Kunden per E-Mail mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wird livestep den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich dem geänderten Vertrag widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Leistungsmerkmalen fortgesetzt. Das gleiche gilt für das Recht, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; livestep ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(2) Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
§10 Geheimhaltungspflicht
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen über den Vertragsgegenstand oder im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehende Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über das Urheberrecht von livestep sowie die Geheimhaltungsverpflichtung informieren und zur Einhaltung verpflichten. Ein durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehender Schaden ist vom Kunden zu ersetzen.
§11 Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von livestep erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz und Wettbewerbsrecht, verstößt. livestep behalten sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn livestep von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird livestep die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt den Kunden livestep hiermit frei.
§12 Haftung
(1) livestep haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von livestep auf den bei Vertragsschluss typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch Sicherungskopien) eingetreten wäre. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet livestep nicht. Die Haftung für Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Arglist bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Haftung von livestep auf Grund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von livestep.
(2) Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt livestep unbenommen. Für die in Prospekten, Preislisten, Katalogen und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben sowie die Richtigkeit der technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen
§13 Gewährleistung
(1) livestep leistet dafür Gewähr, dass die Leistungen und Produkte von livestep den vereinbarten Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind. livestep behält sich zunächst vor, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. livestep behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden einen korrigierten Release Stand zur Verfügung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn livestep Arglist vorwerfbar ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware oder Abnahme gegenüber livestep schriftlich (Email oder Fax genügt) anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von livestep durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Garantien im Rechtssinne werden von livestep nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§14 Kündigung
(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in einem Verstoß gegen §8 – Urheberrechte und Referenznachweise – durch den Kunden und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als einen Monat in Verzug gerät.
(2) Falls über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieser in die Liquidation geht, erlischt ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, ohne besondere Kündigung, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. von der Anordnung der Liquidation an. Der Kunde behält das Recht seinerseits abgeschlossene Verträge zu erfüllen und bestehende Aufträge innerhalb einer zu vereinbarenden Frist zu erfüllen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; auch die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Ulm. Erfüllungsort ist Ulm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 01.10.2012